Bankrecht
Das Bankrecht regelt im Wesentlichen das Recht der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde. Von besonderer Bedeutung sind hier das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, und das Bankvertragsrecht, Regelungen über den Kreditvertrag, die Kreditsicherung, Regelungen über den Zahlungsverkehr mit Kreditkartengeschäft, Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Emissionsgeschäft (insbesondere: Prospekthaftung der Emissionsbanken), Haftung bei der Vermögensverwaltung und -verwahrung.