Waschstraße und Schadensersatz
Entscheidung: LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014, Aktz.: 9 S 129/14
Einen Waschstraßenbetreiber trifft die Obhutspflicht, die Fahrzeuge der Kunden vor Schäden zu bewahren. Der Benutzer einer Waschstraße darf erwarten, dass - entweder technisch oder auf sonstige Weise - verhindert wird, dass die hintereinander befindlichen Fahrzeuge aufeinander aufgeschoben werden, wenn einer der Fahrzeugführer sein Fahrzeug vorschriftswidrig abbremst.