Schadenersatz bei Schäden durch Schlaglöcher
Gericht: OLG Hamm, Urt. v. 15. 11. 2013 - 11 U 52/12
Das Land NRW haftet aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf einer Bundesautobahn erlitten hat, weil das Schlagloch durch eine vom Land zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden ist.