Erwerb einer Fahrerlaubnis in Tschechien
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.04.2010, 1 Ss 25/10
Leitsatz: Ein in Tschechien nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellter EU-Führerschein berechtigt jedenfalls dann nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn in dem Führerschein als Wohnsitz ein Ort in Deutschland angegeben ist. Macht der Angeklagte insoweit einen Verbotsirrtum geltend, so muss in den Urteilsgründen neben seinem konkreten Vorbringen hierzu auch mitgeteilt werden, welches Ergebnis eine dem Angeklagten zugemutete Erkundigung bei einer deutschen Führerscheinbehörden gehabt hätte.