Einkaufswagen beschädigt KFZ
Entscheidung: AG München, Urt. v. 05.02.2014 - 343 C 28512/12
Es liegt kein Unfall im Straßenverkehr vor, wenn ein Einkaufwagen während des Ein bzw. Ausladens von Gegenständen in das Fahrzeug wegrollt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt. Eine KFZ Haftpflichtversicherung ist daher nur einstandspflichtig, wenn sich ein Unfall "bei Betrieb" des Fahrzeugs ereignet. Dies ist der Fall, wenn sich die von dem Fahrzeug ausgehenden Gefahren bei der Entstehung des Schadens ausgewirkt haben. Dabei genügt nicht eine bloße räumliche Nähe zum KFZ. Es haftet allein die Person, die den Einkaufswagen genutzt hat, gegebenenfalls mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.