E- Scooter und Alkohol im Straßenverkehr
Wer will nicht auch die neuen, angesagten E- Scooter testen? Sollen diese doch eine echte Alternative zum den gängigen Transportmitteln sein fehlt es indes noch an der Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten der Nutzer, zumal die Anbieter der E-Scooter diese natürlich an wichtigen, bekannten Stellen im Stadtgebiet platzieren, so dass manch einer in Unkenntnis der rechtlichen Regelungen eine Testfahrt wagt, und in den Armen der Polizei endet. Für die Nutzung von E-Scootern gelten die Alkoholgrenzen wie bei Nutzung eines Autos. Eine Strafbarkeit ist schon ab 0,3 Promille möglich, ab 1,1 Promille BAK gilt sogar die absolute Fahruntüchtigkeit und es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis von durchschnittlich 12 Monaten bis zu 5 Jahren. Fährt man enthemmt oder sieht die Polizei in der ungeübten Fahrweise sogar alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder baut man einen Unfall, so droht dieses Szenario auch schon bei Werten zwischen 0,3 und 1,0 Promille BAK. Bei Fahranfängern gilt bekanntlich die Null- Promille- Grenze, Verstöße werden daher drastisch geahndet, zumal es auch Auswirkungen auf die Probezeit haben kann. Beim begleiteten Fahren können wir nur von der Nutzung abraten. Wenn es doch einmal passieren sollte, kontaktieren Sie uns sofort!