In Untersuchungshaft sind Telefonate nicht gestattet
Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Köln, Beschl. v. 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
Leitsatz: Das Begehren eines Untersuchungsgefangenen, Telefonate mit Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt zu führen oder von solchen zu empfangen, widerstreitet in der Regel dem Zweck der Untersuchungshaft