Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des verstorbenen Kontoberechtigten übergeht.
Der Zugang zu dem Konto und die Kenntnis des höchstpersönlichen Inhalts wird nicht anders behandelt als analoge Dokumente, wie z.B. Tagebücher und persönliche Briefe.