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Schadensersatz

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Bereich des Schadensersatzes. Hierdurch soll ein eingetretenen Schaden, den der Verursacher zu vertreten hat wieder ausglichen werden. Der Vertragspartner soll bei einer Vertragsverletzung oder einem Fehlverhalten so gestellt werden, als ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Oftmals wird der Geschädigte berechtigt sein, eine Ersatzleistung auf Kosten des Schädigers in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist aber wiederum der Einzelfall maßgeblich. Bei Schadensersatzansprüchen handelt es sich um sogenannte Sekundäransprüche, das heißt, dass bei dem ursprünglichen Vertragsverhältnis bereits Probleme oder Störungen aufgetreten sind. Erst danach kommen Ansprüche aus Schadensersatz in Betracht.

 

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