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NEWS VERWALTUNGSRECHT

Verfassungsbeschwerde

Gegen rechtskräftige Endurteile besteht die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Mit der Verfassungsbeschwerde ist die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts ist zu rügen. Häufigste Rüge ist die Missachtung des rechtlichen Gehörs.
Über die Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Eine Verfassungsbeschwerde ist fristgebunden und muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der anzufechtenden letztinstanzlichen Entscheidung erhoben werden. Die Verfassungsbeschwerde ist voll umfänglich zu begründen und die verletzten Verfassungsrechte genau zu bezeichnen.
Daher ist es dringend geboten, sollte eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommen, sich unverzüglich an einen im verfassungsrechtlichen Fragen erfahrenen Fachanwaltes für Verwaltungsrecht zu wenden.

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