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NEWS VERWALTUNGSRECHT

Gewerberecht

In der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht erlaubt, jedes Gewerbe ohne Zulassung zu betreiben. Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass vor Ausübung eines Gewerbes Genehmigungen erteilt werden müssen.
Bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann ein Gewerbe auch untersagt werden. Das Gewerbeuntersagungsverfahren vor den Gewerbeaufsichtsämtern hat dabei eine besondere Bedeutung. Im Rahmen der Gewerbeuntersagungsverfahren kann sich der Gewerbetreibende anwaltlich beraten und auch vertreten lassen.
Die Gewerbeuntersagung ist ein Verwaltungsakt, der durch die verwaltungsgerichtliche Klage angefochten werden kann. Das Gericht wird dann überprüfen, ob der Gewerbetreibende die für das Gewerbe erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Mit dem Gewerbeuntersagungsverfahren kann die Ausübung eines Gewerbes auf Zeit oder auf Dauer verboten werden. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge verlangen. Bei der Festsetzung der Erschließungsbeiträge ist die Gemeinde an gesetzliche Vorschriften gebunden. Erschließungsbeiträge müssen den strengen Maßstäben des Bundesbaugesetzes entsprechen.
Erschließungsbeitragsbescheide, kommunale Abgabenbescheide, kommunale Steuerbescheide und anderer Beitragsbescheide können gerichtlich überprüft werden. Die Rechtsmittel gegen solche Bescheide sind fristgebunden. Es muss daher dringend auf die Einhaltung dieser Frist geachtet werden und die Rechtmäßigkeit der Bescheide durch erfahrene Rechtsanwälte geprüft werden.

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