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Bußgeld oder Strafe nach dem Verkehrsunfall

Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall verschuldet hat. Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig, sondern führt die Unfallaufnahme und die Beweissicherung durch. Gleichzeitig bewertet sie, ob eine Straftat vorliegt oder ein Bußgeldtatbestand verwirklicht wurde. In fast allen Fällen trifft die Polizei eine Erstbewertung, wer für den Unfall zur Verantwortung zu ziehen ist. Auch wenn die Polizei am Unfallort den Schuldigen benennt, so ist dadurch nicht entschieden, wer wirklich schuldig ist. Dies bedarf einer weiteren Bewertung durch die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Bußgeldbehörde. Schalten Sie daher unmittelbar einen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ein, um von Anfang an eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung zu ermöglichen, bevor Sie selbst eine Aussage gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle tätigen, die Ihnen möglicherweise später zum, Nachteil ausgelegt wird. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts, Fachanwalts für Verkehrsrecht, ist kein Schuldeingeständnis. Die Behörde kann und darf hieraus keine negativen Rückschlüsse ziehen.

Und zudem erhalten Sie eine erforderliche Akteneinsicht nur über einen Rechtsanwalt.

 

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