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NEWS MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Centermanagement

Der Begriff des Centermanagement ist gesetzlich nicht definiert. Man versteht darunter allgemein eine Immobilienverwaltung im Bereich von Geschäften und Großmärkten sowie Einkaufszentren, die zunächst die klassische Mietverwaltung abdeckt und darüber hinaus die für die jeweilige Einrichtung typischen Vorgaben umsetzen soll. Zudem wird oftmals eine vollständige Gebäudeverwaltung kaufmännischer und technischer Art mit ihr verbunden. Dies führt dazu, dass sie weit über die klassische Immobilienverwaltung hinausgeht, weil sie sich vermehrt mit den kaufmännischen Problemen und Marketinginteressen des Gebäudeeigentümers in Abstimmung mit den Mietern und Nutzern bemühen muss. Daher werden auch ansonsten nicht anfallende Tätigkeiten wie Überwachung von vereinbarten Öffnungszeiten, die Einhaltung von Betriebspflichten und die Nutzung von Allgemeinflächen erfasst. Einzelheiten müssen immer bezogen auf das jeweilige Objekt geregelt werden. Dabei sollte wegen der Übereinstimmung in dem durch zahlreiche Nutzer frequentierten Gebäude auf gleichlautende Inhalte geachtet werden.

 

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