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Eine Verletzung von Urheberrechten tritt zumeist im täglichen Gebrauch in der Zusendung sogenannter Abmahnungen oder Abmahnschreiben auf. In solchen Abmahnungen oder Abmahnschreiben verlangen in diesem Gebiet spezialisierte Kanzleien für ihre jeweiligen Mandanten von einer bestimmten Person, zukünftig Handlungen zu unterlassen. Gleichzeitig wird ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch durch eine vorformulierte Unterlassungserklärung geltend gemacht. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich die abgemahnte Person im Rahmen Abmahnung oder des Abmahnschreibens, das Verhalten zukünftig nicht erneut vorzunehmen, Auskunft über die Handlungen zu erteilen und den Verletzten Schadensersatz zu zahlen, einschließlich der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Wichtig ist, auf solche Abmahnungen richtig zu reagieren.
Von verschiedenen Seiten wird die Theorie vertreten, überhaupt nicht auf eine Abmahnung zu reagieren. Dies ist jedoch der falsche Weg. Eine außergerichtliche Abmahnung ist einem gerichtlichen Abmahnverfahren nicht zwingend vorgeschrieben. Wird auf eine außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert ist der Urheber der Abmahnung berechtigt, auch einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Landgericht im Rahmen einer sogenannten einstweiligen Verfügung zu stellen. Der Bundesgerichtshof nimmt hier einen Regelstreitwert von 50.000,00 EUR an, sodass in bestimmten Fällen schnell Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 10.000,00 EUR entstehen können.
Die bedingungslose Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist ebenfalls nicht der richtige weg. Damit gestehen Sie nicht nur ihr Verschulden ein, sondern schließen auch einen gesonderten Vertrag mit dem Abmahner bezüglich der Zahlungsverpflichtung. Es wird daher ein neuer Rechtspunkt geschaffen, ohne dass das gesamte Verfahren einer juristischen Prüfung unterzogen wurde.
Empfehlenswert und die einzige richtige Lösung ist daher im Falle einer Abmahnung sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser prüft den gesamten Abmahnvorgang auf die tatsächliche und rechtliche Begründetheit und wird Ihnen empfehlen, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und wenn ja, in welcher Form und wie diese zu verändern wäre. Möglicherweise lässt sich dabei feststellen, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht oder, ob überhaupt die Abmahnung Substanz hat.
Nehmen Sie daher dringend Kontakt auf wenn sie eine Abmahnung erhalten, auch um die Fristen zu wahren. Zumeist ist noch nicht mal die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich um die ersten Schritte einleiten zu können.

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