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Fischereirecht

Das Fischereirecht wird in zwei große Bereiche aufgeteilt. Das so genannte Seefischereirecht wird durch internationale Gesetze sowie die jeweiligen Fischereigesetze der einzelnen Staaten gebildet. In der Bundesrepublik gibt es hier das Seefischereigesetz. Davon zu unterscheiden ist der zweite große Bereich, dass Binnenfischereirecht. Dieses wird durch Verordnung und Gesetze der jeweiligen Staaten oder Länder festgelegt. Im Bundesgebiet gibt es die Landesfischereigesetze, für den hiesigen Bezirk das Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen.
In den Gesetzen wird geregelt, wie ein bestimmtes Gewässer oder ein bestimmter Abschnitt zu befischen ist. Das Fischereirecht ist eng mit dem Eigentum am jeweiligen Gewässergrundstück verbunden und hat daher eine starke Nähe zum Pachtrecht oder Landwirtschaftsrecht. Das moderne Fischereirecht sieht zahlreiche Ausnahmen vom Grundsatz vor, dass lediglich der Eigentümer des Gewässergrundstücks dieses befischen darf. Der Inhaber eines Fischereirechts kann dieses verpachten oder dieses durch die Ausstellung von Gewässerscheinen durch Dritte ausüben lassen. Dies ist der Ansatzpunkt der lokal tätigen Angelvereine, die entsprechende Fischereirechte in ihrer Umgebung pachten, um ihren Mitgliedern die Fischereimöglichkeit zu bieten.
Ein Gewässerschein wird umgangssprachlich auch als Angelkarte bezeichnet. Es ist die privatrechtliche Erlaubnis, ein konkretes Gewässer beangeln zu können. Die Erlaubnis wird gegen Entgelt vom Pächter oder Eigentümer des Fischereirechts ausgestellt als Tages-, Monats- oder Jahreskarte. Ohne einen solchen Gewässerschein ist das Angeln strafbar als sogenannte Fischwilderei.
Davon zu unterscheiden ist der Fischereischein. Voraussetzung ist die bestandene Fischerprüfung der jeweiligen Gemeinde. Nach bestandener Prüfung und Erhalt des Fischereischeins muss man schließlich den Gewässerschein beantragen, um in einem bestimmten Gewässer fischen zu können.
Aufgrund der starken Nähe des Fischereirechts zum Landwirtschaftsrecht und Jagdrecht gibt es auch in den jeweiligen Gesetzen entsprechende Regelungen zum Umweltschutz, zum Schutz der Fische sowie pachtrechtliche Regelungen.

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