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Im Jagdrechtrecht trifft man auf zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Jagdausübungsberechtigten haben, sondern auch auf alle Bürger.
Wesentlicher Bestandteil des Jagdrechtes ist das Bundesjagdgesetz mit entsprechenden Ausführungen und Ergänzungen im Landesjagdgesetz, das in jedem Bundesland selbst erstellt und geregelt wurde. Ergänzt werden diese beiden zentralen Gesetze durch die Bundeswildschutzverordnung, das Waffengesetz, das Bundeswaldgesetz, das Landesforstgesetz, die Tollwut-Verordnung, die Schweinepest-Verordnung, das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Landschaftsgesetz, die Bundesartenschutzverordnung, das Strafgesetzbuch sowie weitere Gesetze.
Die Entwicklung des Jagdrechts beginnt bereits im Jahre 1848. Damals wurde festgelegt, dass die Berechtigung zur Jagd untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden ist. Dieses Grundprinzip wurde ausgedehnt und durch zahlreiche Grundsatzentscheidungen ergänzt, wie die Einführung des Revierjagdsystems, die Einführung von Jagd- und Schonzeiten, des Jagdscheins und des Wildschadenrechts. Durch die Einführung des Bundesjagdgesetzes ist geregelt, wer das Jagdrecht ausüben darf, welche Bezirke betroffen sind, wie so genannte Hegegemeinschaften gebildet werden und an wen von wem die Jagdpacht zu zahlen ist.
Einen weiteren großen Abschnitt im Bundesjagdgesetz bildet die Erteilung des Jagdscheins und des Jugendjagdscheins. Zu beachten ist, dass eine starke Nähe zum Strafrecht besteht. Die Regelungen im Bundesjagdgesetz sind wesentlich strenger. Erhält man eine Bestrafung wegen einer Straftat, so kann dies nach dem Bundeszentralregister dazu führen, dass die Strafe als nicht eintragungspflichtige Vorstrafe angesehen wird, jedoch kann die Strafe schon dazu führen, dass der Jagdschein entzogen wird.
Neben erheblichen Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Bundesjagdgesetz nimmt einen größeren Abschnitt auch die Regelung der Wildschadensverhütung und des Wildschadensersatzes für den Geschädigten ein. Da hier bereits eine weite Rechtsprechung existiert, bietet sich insbesondere an, im Bereich des Wildschadens anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gerade im Hinblick auf immer wiederkehrende Schwierigkeiten im Jagdrecht bei Konflikten zwischen Jägern, Hundehaltern, Grundstücksbesitzern sowie Artenschützern bietet es sich für alle Parteien an, in derartigen Fällen eine Mediation zu suchen bzw. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen im jeweiligen Fall prüfen zu können.

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