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Das Versicherungsrecht umfasst große Bereiche des alltäglichen Lebens und bildet juristisch eine gewisse Nähe zum Straßenverkehrsrecht, da auch viele versicherungsrechtliche Fragen bei Verkehrsunfällen zu klären sind. Es ist möglich, nahezu jedes Lebensrisiko in Form einer Versicherung abzusichern. Die Angebote sind breit gefächert und kaum zu überschauen.
Zu unterscheiden ist zunächst der eigentliche Versicherungsvertrag, in dem die Art der Versicherung, das versicherte Risiko sowie die Entschädigungsleistung und Beitragszahlung festgesetzt sind. Daneben existieren die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die jeweilige Versicherung, oft viele Seiten stark, die konkrete Voraussetzungen des Versicherungsfalls und entsprechende Ausnahmen zum Versicherungsfall regeln.
Schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages entstehen die ersten Schwierigkeiten in der juristischen Beurteilung. Nicht immer ist mit Unterschriftleistung auch der Vertrag zustande gekommen. Der Versicherer erhält ein Vorprüfungsrecht und muss den Vertrag erst annehmen bzw. bestätigen. Auch gibt es vorvertragliche Aufklärungspflichten von Seiten der Versicherung und des Kunden, bei deren Verletzung die Versicherungsleistung versagt werden kann.
Die gängigen Versicherungen sind Autoversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Reiseversicherung.
In den jeweiligen Bereichen bedarf es einer eingehenden juristischen Überprüfung im Schadensfall. Dies betrifft sofort die unmittelbare Schadensmeldung, vollständig und fristgerecht, als Obliegenheit des Versicherungsnehmers sowie die unmittelbare Prüfung durch den Versicherer und Regulierung. Es seien hier nur einige Stichworte erwähnt, die immer wieder in Regulierungsfällen Schwierigkeiten bereiten, jedoch juristisch einwandfrei beurteilt werden können anhand der ständigen Rechtsprechung, so dass es sich gerade in derartigen Fällen anbietet, sofort und unmittelbar einen Rechtsanwalt einzuschalten, so dass auch schon bei Meldung des Versicherungsfalls die Klippen, die auftreten können, umschifft werden können.
Die Stichworte Arztanordnungsklausel, Beitragsfreistellung, gleitender Neuwertfaktor, Rückstellungen, Quotenvorrecht, Obliegenheit, und Unterversicherung sind immer wieder Anlass für Streitigkeiten.
Hinzu kommt der Unterschied zwischen einem Versicherungsagenten und einem Versicherungsmakler und die entsprechende Zurechnung zur abgeschlossenen Versicherung und der Versicherungsgesellschaft.

 

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