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Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff aller Strafvorschriften im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen und Personen und ist eine Reaktion des Staates auf die Wirtschaftskriminalität. Zwar fehlt es an einer gesetzlichen Normierung im Strafgesetzbuch, jedoch gibt es eigene Straftatbestände, die entsprechende Verhaltensmuster bei wirtschaftlicher Tätigkeit sanktionieren, so z.B. Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Untreue oder Diebstahl geistigen Eigentums.
Im Hinblick auf den Umfang von Verfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wurden bei den zuständigen Landgerichten Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet und gleichzeitig bei den Staatsanwaltschaften Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für diesen Bereich gebildet. Durch Wirtschaftsstraftaten verursachte Schäden können immens sein und einzelne Untersuchung zeigen, dass das Dunkelfeld solcher Taten enorm ist. Zwar treten immer wieder spektakuläre Fälle, die auch entsprechend presserechtlich aufgearbeitet werden, in der Berichterstattung auf, das Gros der Delikte ist jedoch der durchschnittliche Fall im Rahmen eines durchschnittlichen Unternehmens und eines durchschnittlichen Schadens.
Als Folge dieser Spezialisierung ist eine Strafverteidigung in diesem Bereich jedoch unerlässlich, da allein durch Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörde ein enormer finanzieller Schaden entstehen kann, insbesondere wenn die Leiter des jeweiligen Unternehmens in Untersuchungshaft genommen werden und der Geschäftsbetrieb zusammenbricht. Zu rechnen ist immer mit Durchsuchungsmaßnahmen und Beschlagnahmen aller wichtigen Geschäftsunterlagen oder EDV-Unterlagen. Die Tätigkeit eines Unternehmens wird so nahezu lahm gelegt, so dass eine Strafverteidigung sofort durch einen entsprechenden Fachanwalt für Strafrecht und spezialisierten Kollegen unersetzbar ist.

 

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