Laub durch die Bäume des Nachbarn im eigenen Garten
Aktz.: OLG Hamm 5 U 116/08
Fällt Laub von Nachbars Bäumen in den eigenen Garten so kann man keine Entschädigung oder Beseitigung verlangen, wenn die Beeinträchtigung relativ gering ist. Dies ist der Fall bei 2 Buchen, deren Laub und Äste sich im Herbst mit geringem Zeitaufwand beseitigen lassen. Zu berücksichtigen ist bei der Abwägung der Interessen auch, dass die alten Bäume durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.