Fahrtenbuchauflage
Gericht / Entscheidungsdatum: VG Neustadt, Beschl. v. 12.04.2010, 3 L 281/10
Leitsatz: Die Straßenverkehrsbehörde darf einen Fahrzeughalter bereits auch nach einer erstmaligen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr aufgeben, ein Fahrtenbuch zu führen.